Bundeseinheitlicher Medikationsplan

Der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) ist ab April für alle Vertragsärzte verbindlich. Die einheitliche Gestaltung des Plans soll Ärzten und Patienten die Handhabung erleichtern. Bis zum 31.03.17 können Ärzte übergangsweise auch noch andere Pläne nutzen, danach ist der BMP verpflichtend zu verwenden.
Die Vergütung des BMP erfolgt extrabudgetär zu festen Preisen. Haus-, Kinder- und Jugendärzte erhalten für chronisch kranke Patienten pauschal einen Zuschlag auf die Chronikerpauschale, unabhängig davon, ob für den Patienten ein Medikationsplan zu erstellen oder zu aktualisieren ist. Für Patienten, die nicht chronisch krank sind, gibt es eine Einzelleistungsvergütung. Die meisten Facharztgruppen erhalten einen Zuschlag auf die Grundpauschale, ebenfalls unabhängig davon, ob tatsächlich ein Medikationsplan für den Patienten zu erstellen oder zu aktualisieren ist. Bei bestimmten Patienten können Fachärzte für die Erstellung des BMP auch die Einzelleistung abrechnen. (Quelle: KBV)

Hinweis

Da der Patient nicht verpflichtet ist, alle Medikamente, die er einnimmt, für den Medikationsplan zu nennen, haftet der Arzt auch nicht für die Vollständigkeit des Plans. Die Verantwortung für die verschriebenen Arzneimittel liegt jedoch wie bisher beim jeweils verschreibenden Arzt.